Personalfragebogen von Ihrem Steuerberater in Mödling
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Sie möchten als Unternehmer bei der Personalauswahl die richtige Wahl treffen? Dann ist der Einsatz von Personalfragebögen eine gute Möglichkeit, um die zukünftigen Mitarbeiter im Voraus besser kennenzulernen. Unser Steuerbüro hat einen standardisierten Fragebogen zum Download für Sie bereitgestellt. Drucken Sie diesen aus und stellen Sie ihn Bewerbern oder neuen Mitarbeitern zur Verfügung.
Was ist ein Personalfragebogen?
Der Arbeitgeber stellt einen standardisierten Personalfragebogen aus, um wesentliche Daten für das Arbeitsverhältnis abzufragen. Die Aushändigung von Personalfragebögen ist für den Arbeitgeber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern dienen vielmehr als Entscheidungshilfe. Die Bewerber und neuen Mitarbeiter haben das Recht, das Ausfüllen des Personalbogens abzulehnen.
Welche Fragen dürfen im Personalfragebogen auftauchen?
Selbstverständlich kann der Arbeitgeber in dem Personalfragebogen nicht frei nach Belieben Fragen stellen. Zulässig sind lediglich solche, die in seinem berechtigten Interesse liegen. Unter anderem können die folgenden Daten sein:
- Persönliche Angaben
- Daten zur Beschäftigung
- Beruflicher Werdegang
- Sozialversicherungsdaten
- Angaben zur Lohnsteuer
- Arbeitspapiere
- Vermögenswirksame Leistungen
Erlaubt sind in der Regel außerdem folgende Fragen:
- Vorstrafen
- Vermögensverhältnisse
- Schwerbehinderung
- Lohn- und Gehaltspfändungen
- Wettbewerbsverbote
Diese Fragen sind im Personalfragebogen unzulässig:
- Ethnische Herkunft
- Religionszugehörigkeit
- Eventuelle Schwangerschaft und Heiratsabsichten
- Früherer Verdienst
Alle Informationen unterliegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Beschäftigtendatenschutzes.
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