Umgründungsberatung im Raum Mödling und Wien individuell und objektiv
Rechtsform- und Steueroptimierung für Unternehmen.
Eine Firma befindet sich stets im Wandel und muss sich auf die Herausforderungen der Zukunft einstellen. Dies kann dazu führen, dass die bisherige Rechtsform nicht mehr vorteilhaft ist und infolgedessen geändert werden soll. Im Rahmen einer Umgründung – auch als Umwandlung bezeichnet – ändert sich die Rechtsform eines Unternehmens und das Vermögen geht auf einen neuen Rechtsträger über, der die Firma weiterführt.
Bei diesem komplexen Vorhaben begleitet unser Steuerbüro in Mödling Sie erfahren und kompetent. In einer Umgründungsberatung finden wir gemeinsam die optimale neue Rechtsform für Ihr Unternehmen und schaffen so die Voraussetzungen für das künftige wirtschaftliche Handeln unter Nutzung der möglichen Steuervorteile.
Besonderheiten des Umgründungssteuergesetzes
Das sogenannte Umgründungssteuergesetz umfasst alle Regeln und Folgen bezüglich der Veränderungen der Unternehmensstruktur. Es ermöglicht, den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens zu ändern und das Vermögen steuerfrei zu Buchwerten zu überführen. Im Gegenzug ist der Unternehmer verpflichtet, Gesellschaftsrechte aufzugeben oder zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen zur Umgründungdas Steuerbüro informiert
Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte ein, mit denen sich unsere Mandanten oft an uns wenden:
Welche Umstrukturierungen sind steuerbegünstigt?
Steuerbegünstigt sind ausschließlich Umstrukturierungen, die durch das Umgründungssteuergesetz geregelt sind. Dies sind die Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung sowie der Zusammenschluss.
Wann ist eine Steuerbefreiung beziehungsweise Steuererleichterung möglich?
Umgründungsvorgänge sind unter Umständen von den Kapitalverkehrssteuern und bestimmten Rechtsgebühren befreit. Falls Liegenschaften übertragen werden, wird die Grunderwerbssteuer vom Grundstückswert vorgeschrieben.
Worin liegt der Unterschied zwischen der Gesamtrechtsnachfolge und Einzelrechtsnachfolge?
Eine Umgründung findet entweder als Gesamtrechtsnachfolge oder Einzelrechtsnachfolge statt. Gehen sämtliche Rechten und Pflichten in einem Akt auf den neuen Rechtsträger über, handelt es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge. Im Gegensatz dazu liegt eine Einzelrechtsnachfolge vor, wenn jedes Recht gesondert übertragen wird.
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