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Geschäftsführer & Vorstände

Im laufenden Geschäftsbetrieb können immer wieder finanzstrafrechtlich teure Fehler von Mitarbeitern der Finanzabteilung passieren. Wir helfen der Geschäftsführung, finanzstrafrechtliche Risiken zu erkennen. Wir helfen der Geschäftsführung finanzstrafrechtliche Risiken im Vorfeld zu erkennen, Kontroll- und Überwachungspflichten der Geschäftsführung zu implementieren und somit eine Haftung auszuschließen. Die Haftung für Fehlverhalten von untergebenen Mitarbeitern zählt zu den ärgerlichsten Momenten in der Geschäftsführung.

Unsere Erfahrung zeigt, dass hier auch ein geringer Einsatz von Tax Compliance Systemen hohe Haftungspotentiale minimieren kann.

Schließlich ist es die härteste Erfahrung, durch „schlechte“ Erfahrung klug zu werden.

Verbandsverantwortlichkeit

Vielen Mandanten ist nicht bewusst, dass auch Verbände, also GmbH und AG etc, bestraft werden können. Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Geschäftsführer, jeder einzeln und der Verband zusätzlich bestraft werden kann. Die Einleitung der Verbandsverantwortlichkeit kann gesetzlich nicht ausgeschlossen werden.

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