Ihr Strafverteidiger in Finanzstrafverfahren
Strafverteidiger Finanzstrafrecht Mag. Kanyak - Zertifizierter Strafverteidiger Finanzstrafrecht
Mag. iur. Werner Kanyak ist als ihr Finanzstrafverteidiger gesetzlich verpflichtet in ihrem Interesse sie parteiisch handelnd zu vertreten und ihre Rechte vor den Anklägern zu vertreten und durchzusetzen. Diese Funktion ist ein wesentliches Element des Rechtsstaates und dient der ordentlichen Anwendung der Finanzstrafgesetze einer rechtsstaatlichen Gesellschaft. Finanzstraftäter haben auch ihnen zustehende Rechte, der Rechtsstaat zeichnet sich gerade in diesen Fällen aus, wenn man diese ernst nimmt und ihnen Geltung verschafft.
Die gute Nachricht
Sie können sich vor Finanzstrafverfahren schützen, idealerweise präventiv bevor sie ihre Steuererklärung abgeben, oder nachträglich, wenn sie eine Selbstanzeige machen wollen oder bei Beginn einer Betriebsprüfung oder letztlich bei Beginn des Finanzstrafverfahrens. Die Schwierigkeit der Herausforderung nimmt mit dem Zeitpunkt ihres Handels exponentiell zu. Umso später sie handeln, umso schwerer wird es.